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Kelterei Biedermann

Über dieses Unternehmen

 

Wir sind seit 1934 eine kleine, individuelle Privatkelterei in der Region Meißen und Dresden.

Unser Obst, gewachsen im "Meißener Land" und der "Lommatzscher Pflege", unterliegt unseren Strengen Gütekontrollen um Ihnen, unseren Kunden, die Bestmögliche Qualität bieten zu können.

Dabei produzieren wir in unserer Traditionskelterei nicht nur verschiedenste Sorten an Saft und Nektar, sondern auch verschiedene Varianten an Wein.

Auf den folgenden Seiten können Sie einen Einblick in unsere Kelterei und unsere Produkte bekommen undKontakt zu uns aufnehmen.

Unser Familienbetrieb wurde 1934 von Curt Biedermann gegründet und in den 60er Jahren übernahm Sohn Heinz den Betrieb.

Der wiederum gab 1994 den Betrieb weiter an seinen Sohn, den jetzigen Inhaber, Andreas Biedermann. Er führt die Ostkelterei nun in dritter Generation.

Auch in Zukunft wird die Kelterei in der Familie weitergeführt werden. Nach der Wende wurde kräftig investiert um die gestiegenen Anforderungen meistern zu können.

Das heutige, reichhaltige Sortiment an Saft und Wein kann sich sehen lassen und zeigt das Ergebnis generationsübergreifender Erfahrungen und Traditionen. Wir arbeiten ständig an neuen Sorten und verbesserten Produktionsverfahren um Ihnen die bestmögliche Qualität zu gewährleisten.

 

Fitness und Gesundheit kennzeichnen den Ernährungstrend seit den 90er Jahren. „Flüssiges Obst" ist der saftige Aufsteiger.

Fast 40 Liter Fruchtsaft und –nektar trinkt der Deutsche im Durchschnitt Pro Jahr. Fruchtsäfte und Nektar sind ausgewogene Energiespender!

Doch wo liegt nun der Unterschied zwischen Saft und Nektar?

Ein Fruchtsaft ist das Ergebnis aus 100% frischen Früchten, ohne jegliche Zusätze. Er wird haltbar gemacht allein durch Wärmezufuhr. Auch Produkte die aus reinem Fruchtsaftkonzentrat und Wasser zubereitet werden, werden Fruchtsäfte genannt.

Der Fruchtnektar hingegen wird aus Fruchtsaft oder Fruchtmark unter Zugabe von Zucker und Wasser hergestellt. Dabei muss der Fruchtsaftgehalt zwischen 25-50% liegen. Dieser muss auf dem Etikett klar deklariert werden.

Ein Fruchtsaftgetränk darf sich nennen, was 10-30% Fruchtanteil enthält.

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