Heilpädagogin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Michaela Arends
Tigg 10, 45711 Datteln
In keiner Phase verändert sich der Mensch so stark wie in Kindheit und Jugend. Es ist die Zeit vieler körperlicher und seelischer Veränderungen. Jeder Tag, jeder Monat, jedes Jahr auf dem Weg zum Erwachsenwerden bringt neue Herausforderungen. Und wo Herausforderungen sind, lauern Krisen und Konflikte. Werden sie zu Krankheiten, bleibt eine Empfindlichkeit für seelische Störungen zurück – und es kann notwendig sein, psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit dem SchwerpunktVerhaltenstherapie diagnostiziere und therapiere ich das ganze Spektrum psychischer Störungen nach aktuellen Erkenntnissen. Mein Ziel ist es, psychische Beschwerden kurzfristig und nachhaltig zu verringern. Für meine Patienten bedeutet das Entlastung im Alltag und mehr Lebensqualität. Meine Arbeit sehe ich als Hilfe zur Selbsthilfe.
In meiner Praxis arbeite ich mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 0 bis 21 Jahren sowie deren Familien und Bezugspersonen.
Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin behandle ich das ganze Spektrum psychischer Störungen nach aktuellen Erkenntnissen:
Psychische Erkrankungen
Psychosomatische Erkrankungen
Ich bin als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin im Arzt-/ Psychotherapeutenregister (gemäß §4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe eingetragen (Arzt.Reg.Nr.: 287392169).
Gesetzlich Versicherte
Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten werden nach Antragstellung übernommen. Die sogenannten probatorischen Sitzungen (max. 5) können direkt über die Chipkarte abgerechnet werden.
Bitte bringen Sie zum ersten Termin die Versichertenkarte Ihre Kindes mit. Patienten ab 18 Jahren sollten zusätzlich eine Überweisung für Psychotherapie mitbringen.
Privatversicherte
Die meisten privaten Krankenversicherungen tragen die Kosten für eine Psychotherapie. Die Beihilfestelle erstattet die Therapiekosten bei indizierter Behandlung grundsätzlich. Sie können vorab klären, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherungsleistungen eine psychotherapeutische Behandlung für Ihr Kind abdecken.
Selbstzahler
Selbstverständlich besteht auch für Selbstzahler die Möglichkeit, zu mir in psychotherapeutische Behandlung zu kommen. Die Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie mich gerne an oder nutzen Sie mein Kontaktformular.
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